Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung

    Hilfe für junge Volljährige beantragen

    Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien. Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit dem Schwerpunkt erzieherischer Hilfen gemäß SGB VIII, um Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Kinder und Jugendlichen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen.

    Kurzbeschreibung der Aufgaben:

    • Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen
    • Beratung, Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen
    • Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden
    • Hilfen für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie
    • Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder
    • Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren
    • Jugendgerichtshilfe übernimmt eine  Mittlerfunktion bei straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen zwischen Gerichten und Betroffenen

     

    Der Dienst steht allen hilfesuchenden Kinder, Jugendlichen und Familien als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2f4224432e8d656457945ee9ac7a798d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    • Kopie der Geburtsurkunde
    • Sorgerechtsnachweis


    Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten vervollständig. 

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
    • Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen. 
    • Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.  
    • Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll. 

    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht. Bei den Kosten einer ambulanten Hilfe müssen sich Eltern nicht beteiligen. Bei Einleitung von teil- oder stationären Hilfen werden Eltern entsprechend ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de