Gebäudeeinmessung

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Wird ein Gebäude neu errichtet oder in der Grundfläche verändert, muss dieses eingemessen werden.

    Im Liegenschaftskataster werden für das Stadtgebiet alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dargestellt. Zur Laufendhaltung werden folgende Grundstücksvermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben gemäß Vermessungs- und Katastergesetz NW (VermKatG NW) durchgeführt:

    • Teilungsvermessungen zur Aufteilung von Grundstücken,
    • Grenzvermessungen zur Ermittlung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen,
    • Gebäudeeinmessungen (u.a. zur Erfüllung der Einmessungspflicht nach VermKatG NW).

    Private Interessenten wenden sich bitte an

    • einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder
    • den Fachbereich Vermessung und Kataster des Kreises Unna.

    Die ist ein externes Anliegen: 
    Weiter zum Kreis Unna - Vermessung und Kataster

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614

    E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Gemäß Vermessungsgebührenordnung NW (VermGebO NW)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de