Gebäudeeinmessung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Bei Änderung des Gebäudebestands auf einem Flurstück z. B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch, ist die jeweilige Grundstückseigentümerin/der jewilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Katasterbehörde:
Hochsauerlandkreis
Kreishaus Brilon
Heinrich-Jansen-Weg 14
59929 Brilon
Tel. (0 29 61) 94 - 0
Fax (0 29 61) 94 - 32 55
Hompage: www.hochsauerlandkreis.de
Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück z..B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch verändert, so ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserem Faltblatt "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht" (unten).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebONRW).
Die Höhe der Gebühr einer Gebäudeeinmessung richtet sich nach den Normalherstellungskosten (NHK 2000).
Stufe
Normalherstellungskosten 2000
Gebühr
1
bis einschließlich
25.000 €
300 €
2
über 25.000 €
bis einschließlich
75.000 €
480 €
3
über 75.000 €
bis einschließlich
300.000 €
830 €
4
über 300.000 €
bis einschließlich
600.000 €
1.350 €
5
über 600.000 €
bis einschließlich
1.000.000 €
2.100 €
6
über 1.000.000 €
bis einschließlich
15.000.000 €
zusätzlich zur Gebühr der Stufe 5,
je weitere angefangene 500.000 €
300 €
7
über 15.000.000 €
zusätzlich zur Gebühr der Stufe 6,
je weitere angefangene 5.000.000 €
300 €
Gebührenbeispiel: Normalherstellungskosten 200.000 €
Gebäudeeinmessung
830,00 €
Mehrwertsteuer 19 %
157,70 €
Gesamtbetrag
987,70 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen