Gebäudeeinmessung

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Beschreibung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Bei Änderung des Gebäudebestands auf einem Flurstück z. B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch, ist die jeweilige Grundstückseigentümerin/der jewilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Katasterbehörde:

    Hochsauerlandkreis
    Kreishaus Brilon
    Heinrich-Jansen-Weg 14 
    59929 Brilon
    Tel. (0 29 61) 94 - 0
    Fax (0 29 61) 94 - 32 55

    Hompage: www.hochsauerlandkreis.de

    Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück z..B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch verändert, so ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).

     

    Nähere Informationen erhalten Sie auf unserem Faltblatt "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht" (unten).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 43/12)

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Formulare

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

     

    Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebONRW).

    Die Höhe der Gebühr einer Gebäudeeinmessung richtet sich nach den Normalherstellungskosten (NHK 2000).

     

    Stufe

    Normalherstellungskosten 2000

     

     

    Gebühr

             

    1

     

    bis einschließlich

    25.000 €

    300 €

    2

    über 25.000 €

    bis einschließlich

    75.000 €

    480 €

    3

    über 75.000 €

    bis einschließlich

    300.000 €

    830 €

    4

    über 300.000 €

    bis einschließlich

    600.000 €

    1.350 €

    5

    über 600.000 €

    bis einschließlich

    1.000.000 €

    2.100 €

    6

    über 1.000.000 €

    bis einschließlich

    15.000.000 €

     

     

    zusätzlich zur Gebühr der Stufe 5,

     

     

     

     

    je weitere angefangene 500.000 €

     

     

    300 €

    7

    über 15.000.000 €

     

     

     

     

    zusätzlich zur Gebühr der Stufe 6,

     

     

     

     

    je weitere angefangene 5.000.000 €

     

     

    300 €

     

     Gebührenbeispiel: Normalherstellungskosten 200.000 €
     

    Gebäudeeinmessung

    830,00 €

    Mehrwertsteuer 19 %

    157,70 €

    Gesamtbetrag

    987,70 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de