Gebäudeeinmessung

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Beschreibung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Bei Änderung des Gebäudebestands auf einem Flurstück z. B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch, ist die jeweilige Grundstückseigentümerin/der jewilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).Nähere Informationen erhalten Sie bei der Katasterbehörde:Hochsauerlandkreis Kreishaus Brilon Heinrich-Jansen-Weg 14 59929 Brilon Tel. (0 29 61) 94 - 0 Fax (0 29 61) 94 - 32 55Hompage: www.hochsauerlandkreis.de

    Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück z..B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch verändert, so ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).

     

    Nähere Informationen erhalten Sie auf unserem Faltblatt "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht" (unten).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 43/12)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Formulare

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Fristen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Kosten

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

     

    Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebONRW).

    Die Höhe der Gebühr einer Gebäudeeinmessung richtet sich nach den Normalherstellungskosten (NHK 2000).

     

    Stufe

    Normalherstellungskosten 2000

     

     

    Gebühr

             

    1

     

    bis einschließlich

    25.000 €

    300 €

    2

    über 25.000 €

    bis einschließlich

    75.000 €

    480 €

    3

    über 75.000 €

    bis einschließlich

    300.000 €

    830 €

    4

    über 300.000 €

    bis einschließlich

    600.000 €

    1.350 €

    5

    über 600.000 €

    bis einschließlich

    1.000.000 €

    2.100 €

    6

    über 1.000.000 €

    bis einschließlich

    15.000.000 €

     

     

    zusätzlich zur Gebühr der Stufe 5,

     

     

     

     

    je weitere angefangene 500.000 €

     

     

    300 €

    7

    über 15.000.000 €

     

     

     

     

    zusätzlich zur Gebühr der Stufe 6,

     

     

     

     

    je weitere angefangene 5.000.000 €

     

     

    300 €

     

     Gebührenbeispiel: Normalherstellungskosten 200.000 €
     

    Gebäudeeinmessung

    830,00 €

    Mehrwertsteuer 19 %

    157,70 €

    Gesamtbetrag

    987,70 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de