Gebäudeeinmessung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Liegenschaftsvermessungen sind u. a. die Vermessungen zur Feststellung, Abmarkung oder Koordinierung von Grundstücksgrenzen (Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen) und Gebäudeeinmessungen.
Wie und wo wird der Antrag zu den vorstehenden Liegenschaftsvermessungen gestellt?
Der Antrag kann bei jedem in NRW zugelassenen ÖbVI gestellt werden. Bei Teilungsvermessungen sind möglichst Festlegungen zur Lage der neu zu bildenden Grenze anzugeben. Alle weiteren Unterlagen werden in der Regel von dem beauftragten Vermessungsbüro beschafft. Die Anschriften aller in NRW zugelassenen ÖbVI finden Sie hier:
- ÖbVI-Viewer (Öffnet in einem neuen Tab)
- Liste der ÖbVI in NRW (Download PDF)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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