Gebäudeeinmessung

    Vermessung: Gebäude

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Inhalt/Details:

    Jeder Eigentümer eines Grundstückes ist gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung vornehmen zu lassen, wenn

    • ein Bauwerk errichtet oder
    • ein bestehendes Bauwerk in seinem Grundriss verändert wird.

    Von der Einmessungspflicht ausgenommen sind:

    • Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude, die für eine dauernde Nutzung nicht geeignet oder für eine begrenzte Zeit aufgestellt werden
    • Gebäude und -anbauten mit einer Grundrissfläche von weniger als 10 m²
    • sonstige Gebäude oder Grundrissveränderungen von geringer Bedeutung für das Liegenschaftskataster

    mehr darüber:

    • Bei der Gebäudeeinmessung werden alle Gebäudeeckpunkte und ihr Bezug zur Grundstücksgrenze eingemessen. Anhand dieser Daten wird ein Vermessungsriss angefertigt, um die Neubauten und Gebäudeveränderungen in die Liegenschaftskarte zu übernehmen.
    • Die Gebäudeeinmessungspflicht wird vom Katasteramt überwacht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geodatenerhebung und Projektbearbeitung 102.11

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Liegenschaftskataster 102.2101

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    • § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
    • § 19 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wuppertal

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Die Gebäudeeinmessung ist unmittelbar nach Fertigstellung des Gebäudes zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Höhe der Gebühren für Vermessungen richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de