Gebäudeeinmessung

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Der Grundstücks- und Gebäudebestand der Landeshauptstadt Düsseldorf wird im Liegenschaftskataster unter ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) flächendeckend und maßstabsgetreu abgebildet. Daneben werden u.a. die Lagebezeichnung, die Größe und die Eigentumsverhältnisse erfasst.

    Das Liegenschaftskataster sichert zusammen mit dem Grundbuch (Amtsgericht) das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Daher sind Gebäude einmessungspflichtig (Vermessungs- und Katastergesetz NRW).

    Die Gebäudeeinmessung ist vom Eigentümer ohne besondere Aufforderung innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein-Westfalen oder beim Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf zu beantragen.

    Die Vermessungsstelle reicht die Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung dem Vermessungs- und Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Für Ihre persönlichen Unterlagen erhalten Sie nach der Übernahme einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).

    Bearbeitungszeitraum:

    Gebäudeeinmessung: 5 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.

    Übernahme: 3 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Liegenschaftskataster - 62/4

    Adresse

    Hausanschrift

    Brinckmannstraße 5

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-94276

    Fax: 0211 89-29082

    E-Mail: geoservice@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Gebäudeeinmessung:

    Schriftlicher Antrag bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein- Westfalen oder beim Vermessungs- und Kasteramt Düsseldorf.

    Übernahme:

    Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung
    Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
     

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer.

    Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

    Den Antrag auf Übernahme in das Liegenschaftskataster stellt die von Ihnen beauftragte Vermessungsstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de