Schülerbeförderung
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Schülerinnen und Schülern, die mit dem Bus zur Schule kommen, können die Fahrkosten erstattet werden. Die Stadt Kierspe übernimmt als Schulträgerin die Schülerfahrkosten, die anfallen würden, wenn die nächstgelegene städtische Schule der entsprechenden Schulform besucht würde. In der Regel werden Schulwegjahreskarten ausgestellt, die bereits im Rahmen der Schulanmeldung beantragt werden.
Der Schulweg ist übrigens der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin / des Schülers und der nächstgelegenen Schule des entsprechenden Schultyps. Einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schüler und Schülerinnen in NRW bei Schulwegen folgender Länge:
Grundschulen, Förderschulen (Klassen 1 bis 4) bei Schulwegen von mehr als 2,0 km
Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien (Klassen 5 bis 10) bei Schulwegen von mehr als 3,5 km
Gesamtschulen (Klassen 11 bis 13) bei Schulwegen von mehr als 5,0 km
Gymnasien (Klassen 11 & 12), Berufskollegs bei Schulwegen von mehr als 5,0 km
Antragsformulare sind jeweils in den Schulsekretariaten erhältlich oder Sie laden ihn unter Antragsformulare herunter.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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