Schülerbeförderung

    Schülerbeförderung / Kostenerstattung

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Die notwendige Beförderung von Schülern obliegt den öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen der Gemeinden und Schulverbände, sowie die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die jeweiligen Stadt- oder Landkreise erstatten die notwendigen Kosten der Beförderung nach Abzug eines Eigenanteils oder sie gewähren einen Zuschuss zu den Kosten. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht jedoch nicht.

    Die gestellten Anträge auf Schülerbeförderung werden von uns geprüft, bearbeitet und ggf. zur weiteren Beabeitung an die örtlichen Verkehrsbetriebe weitergeleitet

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 11

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Wenden Sie sich bzgl. notwendiger Unterlagen an das Sekretariat Ihrer Schule.

    Bitte die Meldebestätigung ihres aktuellem Wohnsitzes beifügen.

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de