Schülerbeförderung
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Fahrkosten entstehen nach der Schülerfahrkostenverordnung in der Regel, wenn der einfache Schulweg mehr als 2 km (Grundschulen) bzw. 3,5 km (Hauptschule) beträgt. Dabei ist zu beachten, dass der Schulträger die wirtschaftlichste Art der Schülerbeförderung festlegt. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat somit Vorrang vor anderen Beförderungsarten.
In allen Fällen werden Schülerbeförderungskosten nur in der Höhe übernommen, wie sie zur nächstgelegenen Schule anfallen würden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen