Schülerbeförderung

    Schülerbeförderung

    Hinweise für Metelen

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Fahrkosten entstehen nach der Schülerfahrkostenverordnung in der Regel, wenn der einfache Schulweg mehr als 2 km (Grundschulen) bzw. 3,5 km (Hauptschule) beträgt. Dabei ist zu beachten, dass der Schulträger die wirtschaftlichste Art der Schülerbeförderung festlegt. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat somit Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

    In allen Fällen werden Schülerbeförderungskosten nur in der Höhe übernommen, wie sie zur nächstgelegenen Schule anfallen würden.



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    Ansprechpartner

    Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Metelen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de