Schülerbeförderung

    Schülerbeförderung

    Hinweise für Ascheberg

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Grundsätzliches

    Nach den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung besteht seitens der Gemeinde als Schulträger keine Verpflichtung zur Beförderung. Diese Verpflichtung obliegt vielmehr den Eltern.

    Ein rechtlicher Anspruch nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht grundsätzlich in Form einer Wegstreckenentschädigung - soweit bestimmte Entfernungsgrenzen überschritten sind. Dieser Anspruch bezieht sich vor dem Hintergrund der freien Schulwahl auf die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart (katholische, evangelische bzw. Gemeinschaftsschule) bzw. Schulform (Hauptschulen, Realschule, Sekundarschule und Gymnasien). Nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.

    Wo eine Buslinie im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs besteht, wird  - soweit die Entfernungsgrenzen überschritten sind - statt der Gewährung einer Wegstreckenentschädigung eine Schulwegjahreskarte ausgestellt.

    Anspruchsvoraussetzungen

    Ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch die Gemeinde Ascheberg besteht für die gemeindlichen Schulen in der Regel, wenn der kürzeste Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler der Primarstufe mehr als 2 Kilometer, für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen mehr als 3,5 Kilometer beträgt. Bei Schülerinnen und Schülern, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, werden nur die Fahrkosten übernommen, die zur nächstgelegenen Schule der gleichen Schulform notwendig entstehen würden.

    Wenn Schülerinnen und Schüler aus Ascheberg Schulen außerhalb von Ascheberg besuchen, dann sind in der Regel die jeweiligen Schulträger zuständig.

    Schülerfahrkosten werden grundsätzlich auf Antrag für ein Schuljahr bewilligt. Anträge nehmen die Schulsekretariate bis 3 Monate nach Schuljahresende (jeweils spätestens bis zum 31.10.) entgegen.

     Schulwegjahreskarten

    Schulwegjahreskarten (Kundenkarte und Monatswertmarken) werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres in der Schule ausgehändigt.

    Bei Verlust der Kundenkarte / Monatswertmarken bitte umgehend an das Verkehrsunternehmen wenden:

    • RVM (für Schülerinnen und Schüler aus den Orten Ascheberg, Davensberg, Herbern, Nordkirchen, Südkirchen und Capelle): Tel.: 05451 / 9428-25

    • EVG, Firma Althoff (für Schülerinnen und Schüler aus den Orten Lüdinghausen und Ottmarsbocholt): Tel.: 02591 / 4004

     

    Wegstreckenentschädigung

    Sofern für einzelne Schülerinnen und Schüler keine Beförderungslogistik vorhanden ist, gleichwohl die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von aktuell 0,13 Euro/km gewährt. Gleiches gilt, wenn zwar die rechtlichen Entfernungsgrenzen unterschritten sind, der Schulweg aber nachweislich als besonders gefährlich eingeschätzt wird.

    Anträge auf Wegstreckenentschädigung können innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Schuljahresende (also jeweils spätestens bis zum 31. Oktober) über die Schulsekretariate gestellt werden.

    Fahrpläne für Schulbusse

     Fahrpläne liegen in den Schulsekretariaten sowie im Rathaus der Gemeinde Ascheberg aus und können auch im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: www.bus-und-bahn-im-muensterland.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bildung und Mobilität

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 3

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-0

    Fax: 02593 98783

    E-Mail: sunderhaus@ascheberg.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bildung und Mobilität

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 3

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-4010

    Fax: 02593 98783

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bildung und Mobilität

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 3

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-4010

    Fax: 02593 98783

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ascheberg

    Formulare

    Hinweise für Ascheberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ascheberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ascheberg

    • § 97 Schulgesetz NRW

    • Schülerfahrkostenverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ascheberg

    Fristen

    Hinweise für Ascheberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ascheberg

    Kosten

    Hinweise für Ascheberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ascheberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ascheberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Ascheberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de