Schülerbeförderung

    Schülerticket- Geschwisterermäßigung

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    • SchülerTickets für die Schüler*innen von Grundschulen und weiterführenden Schulen
    • Geschwisterermäßigungen

    Wer kann das Schülerticket erwerben?
    Das VRS-Schülerticket kann von allen Schülerinnen und Schülern der städtischen Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen erworben werden. Bei den Berufskollegs ist der Erwerb des Schülertickets auf den Besuch bestimmter Bildungsgänge beschränkt. Hierzu zählen die Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege, die Fachoberschulklassen 11 und 12 und 12b, die Berufsfachschule sowie die vollzeitschulischen Bildungsgänge ohne Berufsausbildungsverhältnis und der Ausbildungsvorbereitung.
    Das Schülerticket berechtigt zu täglich beliebig häufigen Fahrten innerhalb des erweiterten VRS- Netzes des Verkehrsverbundes Rhein- Sieg (VRS) und gilt ganztägig während des gesamten Schuljahres (einschließlich der Ferien sowie Sonn- und Feiertagen). Bei den übrigen Bildungsgängen an Berufskollegs ist der Erwerb eines Schülertickets nicht möglich.

    Für welchen Zeitraum ist das Schülerticket gültig?
    Das ausgegebene Schülerticket gilt bis zum voraussichtlichen Ende des Schulbesuchs der jeweiligen Jahrgangsstufe (Primarstufe, Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe II).

    Was kostet das Schülerticket?

    Ermäßigter Tarif

    Beantragt wird eine Ermäßigung, indem auf dem Schülerticketantrag das Kästchen "Antrag auf Prüfung einer Fahrpreisermäßigung" angekreuzt wird.

    Der Ticketpreis eines fahrpreisermäßigten Schülertickets beträgt

    • für Schulen der Sekundarstufe I und II 14,00 Euro monatlich
    • für Schulen der Primärstufe 11,20 Euro monatlich.

    Eine Fahrpreisermäßigung ist möglich für Schüler*innen, welche die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen für eine Übernahme von Schülerfahrkosten nach der Verordnung zur Ausführung des § 97, Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO - vom 16. April 2005 in der derzeit gültigen Fassung) erfüllen.

    Dies sind im Einzelnen:

    • Wohnort in Nordrhein-Westfalen
    • ausreichende Länge des Schulweges (kürzester, zumutbarer Fußweg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule)
      Die Entfernungsgrenze beträgt in der Primarstufe mehr als 2 Kilometer, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Kilometer und in der Sekundarstufe II mehr als 5 Kilometer.
    • Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, bei Grund- und Hauptschulen auch der gewählten Schulart (Gemeinschaftsschulen, katholische oder evangelische Bekenntnisschulen), bei Berufskollegs die Schule mit dem entsprechenden Bildungsgang sowie bei Gymnasien die Schule mit dem gewählten bilingualen Bildungsgang, deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen (z.B. fehlende Aufnahmekapazität).
    • nicht nur vorübergehende Notwendigkeit der Benutzung eines Verkehrsmittels aus gesundheitlichen Gründen. Es ist ein Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses erforderlich.
      Bewilligungszeitraum der Ermäßigung ist in der Regel das Schuljahr. Am Ende eines jeden Schuljahres wird erneut geprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin rechtmäßig sind.

    Normaltarif

    Der Preis des Schülertickets beträgt für alle Schüler*innen im Schuljahr 2024/2025 monatlich 27,90 Euro. Bei Schüler*innen, die in Bonn wohnen, wird der Preis auf monatlich 19 Euro reduziert.

    Mit dem Link unter "Formulare und Links" haben Sie die Möglichkeit, die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der gewünschten weiterführenden Schule berechnen zu lassen.

    Hinweis

    Sozialleistungen nach dem SGB II sowie der Besitz eines Bonn-Ausweises sind generell nicht berücksichtigungsfähig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Personal an Schulen und Schülerfahrkosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Sankt Augustiner Straße 86

    53225 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bonn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Wie wird das Schülerticket beantragt?
    Der Antrag ist im Schulsekretariat oder auf der Homepage der Stadtwerke Bonn erhältlich. Die antragstellende Person füllt den Antrag aus und erhält eine Bestätigung im Schulsekretariat, das die entsprechende Schule besucht wird. Anschließend ist der Antrag selbst an die Stadtwerke Bonn weiterzuleiten. Dies kann per E-Mail an abonnement@stadtwerke-bonn.de, persönlich oder auf dem Postweg an die Adresse:

    Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
    PV/K-Schülerticket
    Postfach 2651
    53016 Bonn

    geschehen.

    Soweit das Schülerticket zu Beginn eines Schuljahres ausgestellt werden soll, ist der Antrag unmittelbar nach Anmeldung an der jeweiligen Schule, spätestens zum 31. März eines jeden Jahres zu stellen. Nur bei fristgerechter Antragstellung kann die rechtzeitige Ausgabe des Schülertickets zu Beginn des Vertragszeitraumes am 01. August eines jeden Jahres garantiert werden.
    Bei einer Antragstellung im laufenden Schuljahr, kann die rechtzeitige Ausstellung des Schülertickets nicht garantiert werden. Hierbei gilt, dass für Anträge, die nach dem 10. eines Monats eingehen, die jeweiligen Schülertickets erst zum 01. des übernächsten Monats ausgestellt werden können.

    Um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass der Vordruck vollständig und gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben wird.

    Wie erhalte ich das Schülerticket?
    Die Schülertickets werden im Chipkartenformat ausgestellt und durch die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) unmittelbar an die im Antragsformular angegebene Anschrift versandt.
    Das Schülerticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis mit aktuellem Lichtbild (Grundschüler der Klassen 1 - 4 benötigen keinen Schülerausweis) oder einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, EU-Führerschein, Aufenthaltstitel und -gestattung, Reiseausweis mit Lichtbild von Ausländern, Aufenthaltskarte für EU-Bürger, Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber "BÜMA").

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de