Schülerbeförderung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Allgemeine Informationen:
Notwendige Schülerfahrtkosten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernommen und gewährt durch
- die Bereitstellung von Schülerfahrmarken für den ÖPNV (Regelfall)
oder - die Erstattung der Kosten für sonstige Beförderungsmittel (Ausnahmefall)
Mindestentfernungen für den kürzesten begehbaren Fußweg von der Wohnung zur Schule:
- Grundschulen: 2,0 km
- Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10): 3,5 km
- Sekundarstufe II (Klassen 11 - 13): 5,0 km
Zuständig ist der Schulträger der besuchten Schule.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen