Schülerbeförderung

    Schülerbeförderung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Allgemeine Informationen:

    Notwendige Schülerfahrtkosten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernommen und gewährt durch

    • die Bereitstellung von Schülerfahrmarken für den ÖPNV (Regelfall)
      oder
    • die Erstattung der Kosten für sonstige Beförderungsmittel (Ausnahmefall)

    Mindestentfernungen für den kürzesten begehbaren Fußweg von der Wohnung zur Schule:

    • Grundschulen: 2,0 km
    • Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10): 3,5 km
    • Sekundarstufe II (Klassen 11 - 13): 5,0 km

    Zuständig ist der Schulträger der besuchten Schule.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de