Schülerbeförderung
Hinweise für Hilden
Nur in Einzelfällen gibt es für Schülerinnen und Schüler unserer städtischen Schulen einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten. Erfahren Sie hier mehr.
Beschreibung
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Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antragsformular
Formulare
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Voraussetzungen
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Notwendige Fahrkosten entstehen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule (Unterrichtsort, z.B. HSU, Betriebspraktikum) folgende Länge übersteigt:
Als Unterrichtsort gilt auch der Ort des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU). Bei der Bestimmung der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden Besonderheiten wie z.B. Fremdsprachenangebote, Schwerpunktsetzungen und Ganztagsschulen allerdings nicht berücksichtigt.
Alle Schüler und Schülerinnen des Helmholtz-Gymnasiums, die an der Kooperation mit dem Gymnasium Haan teilnehmen, erhalten ein Schoko-Ticket. Der Eigenanteil beträgt 14 EUR, sofern keine Geschwisterermäßigung vorliegt.
Unabhängig von der Länge des Schulwegs, kann ein Anspruch auf Fahrkostenerstattung bestehen, wenn der Schüler nicht nur vorübergehend, sondern mehr als 8 Wochen
- aus gesundheitlichen Gründen oder
- wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung
ein Verkehrsmittel benutzen muss. In diesen Fällen können ggf. auch ein Spezialtransport via Taxi oder eine Wegstreckenentschädigung bewilligt werden. Der Nachweis ist in allen gesundheitlich begründeten Fällen durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, ggf. durch ein amtsärztliches Gutachten zu erbringen.
Bitte informieren Sie sich in Ihrer jeweiligen Schule.
Rechtsgrundlage(n)
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Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
Verfahrensablauf
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Den "Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten" und den dazugehörigen Bestellschein der Rheinbahn AG erhalten Sie im jeweiligen Schulsekretariat.
Da das SchokoTicket auch zur Nutzung von sonstigen (privaten) Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt, wird von den Schülern/ Erziehungsberechtigten ein Eigenanteil erhoben. Dieser beträgt:
Der Eigenanteil wird automatisch von der Rheinbahn eingezogen. Hierzu ist eine Einzugsermächtigung auf dem Bestellformular zu erteilen.
Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und BKGG erhalten auf Antrag vom Jobcenter-Mettmann eine Erstattung des Eigenanteils für das ermäßigte Ticket. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Abbuchung (z.B. Kontoauszug) der Verkehrsgesellschaft beizufügen.
Der Eigenanteil kann bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Schulträger übernommen werden. Hierzu ist ein gesonderter Antrag zu stellen, der für städtische Schulen im jeweiligen Schulsekretariat oder im Rathaus (Schulverwaltung) erhältlich ist. Der Antrag auf Erstattung des Eigenanteils ist jährlich neu zu stellen.
Falls sich Änderungen ergeben und kein Anspruch mehr besteht, müssen Sie die Fahrkarte zurückgeben.
Für Praktikumsfahrten werden die Kosten für Bus beziehungsweise Bahn erstattet - nutzen Sie den Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten "Betriebspraktikum". Sie erhalten diesen in Ihrem Schulsekretariat.
Fristen
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Keine
Bearbeitungsdauer
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Ca. 2 Wochen
Kosten
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Für die Antragstellung keine, Eigenanteil Schoko-Ticket
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen