Schülerbeförderung

    Schülerbeförderung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und statten es angemessen aus.

    Das Leitbild der Schülerbeförderung bilden die Einrichtungen des öffentlichen Schulwesens, durch deren Besuch die staatliche Schulpflicht erfüllt werden kann und typischerweise auf die Sicherstellung einer schulischen Grundversorgung ausgerichtet sind. Es soll möglichst alle jungen Menschen - ungeachtet ihrer individuellen Begabungen und Leistungen - ein Mindestmaß an Bildung und Ausbildung vermittelt werden. Deshalb übernimmt der Staat die Schülerbeförderungskosten in bestimmten Fällen zu diesen Einrichtungen, damit sichergestellt ist, dass jedes schulpflichtige Kind seiner Schulpflicht nachkommen und das Angebot der schulischen Grundversorgung für sich nutzen kann.

    Die Erfüllung der Schulpflicht ist dabei traditionell als "Bringschuld" zu begreifen. Aus diesem Grund obliegt es grundsätzlich den Eltern für einen Transport zu und von der Schule zu sorgen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.

    Der Gesetzgeber ist gleichwohl berechtigt, die Eltern auch von dieser Aufgabe und den damit verbundenen Kosten zu Lasten der öffentlichen Hand freizustellen. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang dies geschehen soll, bedarf jedoch einer ausdrücklichen und klaren gesetzlichen Übernahmeregelung. Dies gebietet nicht nur das oben dargelegte Verteilungsprinzip, sondern insbesondere auch das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstverwaltungsrecht der kommunalen Gebietskörperschaften.

    Dem Schulträger obliegt aber keine Pflicht zur Beförderung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Schule und Sport (FB 40.60)

    Adresse

    Hausanschrift

    Voltastraße 2

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Schule und Sport (FB 40)

    Adresse

    Hausanschrift

    Voltastraße 2

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten
    • Bestellschein für ein SchokoTicket über den Schulträger
    • SchokoTicket Bestellschein für ein Abonnement

    Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:

    • Ggfs. Belege, die begründen, warum gesundheitliche Gründe oder geistige Behinderungen oder körperliche Behinderungen eine Nutzung eines Verkehrsmittels notwendig machen. Beispielsweise ärztliche Atteste, Schwerbehindertenausweis oder ähnliche Belege.
    • Angabe von Gründen für die Einstufung als besonders gefährlicher Schulweg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de