Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Ein Kind, dessen Eltern einen Ehenamen bestimmen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, kann sich durch Erklärung dem Ehenamen seiner Eltern anschließen.

    Die Erklärung ist beim Standesamt abzugeben und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

    Die Anschlusserklärung wird beim Geburtsstandesamt des Kindes wirksam.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Erklärung kostet 21,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de