Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Ein Kind, dessen Eltern einen Ehenamen bestimmen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, kann sich durch Erklärung dem Ehenamen seiner Eltern anschließen.
Die Erklärung ist beim Standesamt abzugeben und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Die Anschlusserklärung wird beim Geburtsstandesamt des Kindes wirksam.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-219
E-Mail: standesamt@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Formulare
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Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Erklärung kostet 21,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe