Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Möglich sind folgende Erklärungen:

    Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann seinem minderjährigen Kind den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen (zum Beispiel die allein sorgeberechtigte Mutter erteilt dem Kind den Namen des Vaters).

    Der Elternteil, der allein oder gemeinsam sorgeberechtigt ist, und dessen Ehegatte können dem minderjährigen Kind ihren Ehenamen erteilen (zum Beispiel die wieder verheiratete Mutter und ihr Ehemann, der nicht Vater des Kindes ist, erteilen dem Kind ihren Ehenamen). 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/3.1 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 2

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1634

    Fax: 02323 16-12339227

    E-Mail: standesamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Unter welchen Voraussetzungen diese Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Vorsprachen zum Thema Namenserteilung für Kinder sind ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
    Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15.30 Uhr
    Freitag: Vorsprachen mit Termin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de