Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Hinweise für Datteln

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Eine Anschlusserklärung ist dann erforderlich, wenn die Eltern eines über 5 Jahre alten Kindes heiraten und einen Ehenamen bestimmen. Ist das Kind unter 5 Jahre erstreckt sich der gewählte Ehename Kraft Gesetzes auf das gemeinsame Kind.

    Voraussetzungen:

    Kind schließt sich dem gemeinsamen Ehenamen an

    Kind ist über 5 Jahre alt

    Kinder zwischen 5 und 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung der Eltern selbst abgeben. In diesen Fällen können Eltern die Erklärung jedoch auch als gesetzliche Vertreter alleine abgeben.

    Kinder über 14 Jahre müssen die Erklärung selbst abgeben, Zustimmung der Eltern ist jedoch erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Personalausweis oder Reisepass der Eltern (vom Kind, falls vorhanden)

    Geburtsurkunde Kind

    Nachweis der Namensänderung/Eheurkunde

    Die Eltern müssen nachweisen, welchen Ehenamen sie bestimmt haben. Dies ist durch die Eheurkunde oder eine Namensänderungsbescheinigung möglich.

     

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Datteln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Datteln

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Hinweise für Datteln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Datteln

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Datteln

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Datteln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de