Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Hinweise für Datteln
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Eine Anschlusserklärung ist dann erforderlich, wenn die Eltern eines über 5 Jahre alten Kindes heiraten und einen Ehenamen bestimmen. Ist das Kind unter 5 Jahre erstreckt sich der gewählte Ehename Kraft Gesetzes auf das gemeinsame Kind.
Voraussetzungen:
Kind schließt sich dem gemeinsamen Ehenamen an
Kind ist über 5 Jahre alt
Kinder zwischen 5 und 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung der Eltern selbst abgeben. In diesen Fällen können Eltern die Erklärung jedoch auch als gesetzliche Vertreter alleine abgeben.
Kinder über 14 Jahre müssen die Erklärung selbst abgeben, Zustimmung der Eltern ist jedoch erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass der Eltern (vom Kind, falls vorhanden)
Geburtsurkunde Kind
Nachweis der Namensänderung/Eheurkunde
Die Eltern müssen nachweisen, welchen Ehenamen sie bestimmt haben. Dies ist durch die Eheurkunde oder eine Namensänderungsbescheinigung möglich.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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26,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe