Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Der Gesetzgeber sieht daher eine öffentlich-rechtliche Namensänderung als Ausnahmefall an und verlangt das Vorliegen eines "wichtigen Grundes". Ein wichtiger Grund ist beispielsweise gegeben bei:

    • anstößigen oder lächerlich klingenden Namen
    • ungewöhnlich komplizierten Namen
    • minderjährigen Kindern, die mit einem sorgeberechtigten Elternteil leben, dessen Name sich nach Eheauflösung geändert hat

    Für Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

    Eine Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen ist u. a. bei Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich:

    • eigene Eheschließung/eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Eheschließung der Eltern
    • Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung) oder Auflösung der Lebenspartnerschaft (Tod, Aufhebung)
    • Änderung des Vornamens nach der Einbürgerung
    • Namenserteilung
    • Einbenennung (minderjähriges Kind, bei Namensänderung durch Eheschließung des sorgeberechtigten Elternteils)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abteilung 332

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33290

    E-Mail: 332-standesamt@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    In einem Beratungsgespräch werden Sie über die beizubringenden Unterlagen informiert.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de