Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung
Prüfen, ob bei Schülerinnen und Schülern ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt
Sie können beantragen, dass bei Ihrem Kind das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung überprüft wird.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Immer häufiger fordern Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern, dass es in der Schule einen Ansprechpartner für Beratung bei sozialen und persönlichen Problemen gibt. Sorgen und Nöte können häufig nicht allein in der Institution (Schule) gelöst werden, in der die Schülerinnen und Schüler einen großen Teil ihres Alltags verbringen. Eltern erfahren manchmal zu spät, dass etwas nicht stimmt. Mit wachsender Verselbstständigung der Kinder beobachten Eltern, wie sich das Verhalten, die Orientierung oder die Gewohnheiten ihrer Kinder verändern. Schulen aller Schulformen und Familien sind gleichermaßen von den Auswirkungen des Wandels innerhalb der Gesellschaft und insbesondere von dem veränderten Freizeitverhalten betroffen. In Situationen, in denen es zu Problemen kommt, setzt die Schulsozialarbeit an. Sie bringt sozialpädagogische Methoden und Sichtweisen in die Schulpädagogik ein. Sie gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern einen konstanten Ansprechpartner haben. Durch individuelle, intensive Beratung und Betreuung werden mit Hilfe der Schulsozialarbeit die vorhandenen individuellen Ressourcen und Stärken (wieder-)entdeckt, Problemlösungsstrategien entwickelt und langfristige Ziele zur Erlangung des Schulabschlusses und der weiteren Lebensplanung erarbeitet. Schülerinnen und Schüler finden z.B. Hilfe bei Schulschwierigkeiten, Problemen in der Familie, Problemen mit Mitschülerinnen und Mitschülern Problemen mit Lehrerinnen und Lehrern, Sorgen und Ängsten, dem Übergang zwischen Schule und Beruf. Eltern und Erziehungsberechtigte finden z.B. Hilfe bei Erziehungsfragen und bei der Vermittlung von Kontakten zu anderen unterstützenden Einrichtungen (Jugendamt, Beratungsstellen, Gesundheitsbehörden). Lehrerinnen und Lehrer können sich an die Schulsozialarbeiter wenden z.B. bei sozialpädagogischen Fragen und Informationen, Beratung und Vermittlung von außerschulischen Hilfen. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Neben diesem Beratungsangebot im Einzelfall entwickeln die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter präventive Projekte für die Gruppenarbeit, z.B. zu Themen wie die Entwicklung und Förderung von sozialen Kompetenzen, Mädchen- und Jungenarbeit oder Projekte zur Berufsorientierung . Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Formulare
Zu klären (mit dem jeweiligen Schulamt).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
an weiterführenden Schulen Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022