Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

    Prüfen, ob bei Schülerinnen und Schülern ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt

    Sie können beantragen, dass bei Ihrem Kind das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung überprüft wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Immer häufiger fordern Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern, dass es in der Schule einen Ansprechpartner für Beratung bei sozialen und persönlichen Problemen gibt. Sorgen und Nöte können häufig nicht allein in der Institution (Schule) gelöst werden, in der die Schülerinnen und Schüler einen großen Teil ihres Alltags verbringen. Eltern erfahren manchmal zu spät, dass etwas nicht stimmt. Mit wachsender Verselbstständigung der Kinder beobachten Eltern, wie sich das Verhalten, die Orientierung oder die Gewohnheiten ihrer Kinder verändern. Schulen aller Schulformen und Familien sind gleichermaßen von den Auswirkungen des Wandels innerhalb der Gesellschaft und insbesondere von dem veränderten Freizeitverhalten betroffen. In Situationen, in denen es zu Problemen kommt, setzt die Schulsozialarbeit an. Sie bringt sozialpädagogische Methoden und Sichtweisen in die Schulpädagogik ein. Sie gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern einen konstanten Ansprechpartner haben. Durch individuelle, intensive Beratung und Betreuung werden mit Hilfe der Schulsozialarbeit die vorhandenen individuellen Ressourcen und Stärken (wieder-)entdeckt, Problemlösungsstrategien entwickelt und langfristige Ziele zur Erlangung des Schulabschlusses und der weiteren Lebensplanung erarbeitet. Schülerinnen und Schüler finden z.B. Hilfe bei Schulschwierigkeiten, Problemen in der Familie, Problemen mit Mitschülerinnen und Mitschülern Problemen mit Lehrerinnen und Lehrern, Sorgen und Ängsten, dem Übergang zwischen Schule und Beruf. Eltern und Erziehungsberechtigte finden z.B. Hilfe bei Erziehungsfragen und bei der Vermittlung von Kontakten zu anderen unterstützenden Einrichtungen (Jugendamt, Beratungsstellen, Gesundheitsbehörden). Lehrerinnen und Lehrer können sich an die Schulsozialarbeiter wenden z.B. bei sozialpädagogischen Fragen und Informationen, Beratung und Vermittlung von außerschulischen Hilfen. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Neben diesem Beratungsangebot im Einzelfall entwickeln die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter präventive Projekte für die Gruppenarbeit, z.B. zu Themen wie die Entwicklung und Förderung von sozialen Kompetenzen, Mädchen- und Jungenarbeit oder Projekte zur Berufsorientierung . Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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    Ansprechpartner

    51.4.6.4 Schulsozialarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Stockumer Str. 28, 58453 Witten

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    60 Zentrales Vergabeamt

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    Hausanschrift

    Annenstraße 111 b

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Formulare

    Zu klären (mit dem jeweiligen Schulamt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    an weiterführenden Schulen Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de