Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

    Prüfen, ob bei Schülerinnen und Schülern ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt

    Sie können beantragen, dass bei Ihrem Kind das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung überprüft wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Das Kreisgesundheitsamt begutachtet Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Feststellung und Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kinder- und Jugendgesundheitsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15494

    E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Gelbes Untersuchungsheft
    • Impfpass
    • ausgefüllten Anamnesebogen
    • ärztliche und/ oder psychologische Befundberichte über Ihr Kind, Zeugnisse 

    Formulare

    Zu klären (mit dem jeweiligen Schulamt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Schulgesetz des Landes NRW, § 12 AO-SF

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Einladung zu den Untersuchungen erfolgt durch das Gesundheitsamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Während der Schulzeit können sich für den einzelnen Schüler eine Vielzahl von Problemen ergeben. Manchmal ist es in dem Zusammenhang hilfreich, einen möglichen besonderen Förderbedarf überprüfen zu lassen.

    Die Überprüfung kann durch die Eltern oder die Schule beim Schulamt beantragt werden. Im Verlauf dieses Verfahrens stellt die Ärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durch eine Untersuchung im Gesundheitsamt fest, ob gesundheitliche Gründe die Schulschwierigkeiten verursachen.

    Das Schulamt entscheidet auf der Grundlage des medizinischen Gutachtens und der pädagogischen Beurteilung der Schule über den sonderpädagogischen Förderbedarf und -ort.

    Die Untersuchung findet in der schulärztlichen Sprechstunde im Gesundheitsamt statt. Die Einladung erfolgt durch das Gesundheitsamt, sobald es durch das Schulamt damit beauftragt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de