Prüfen, ob bei Schülerinnen und Schülern ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Das Kreisgesundheitsamt begutachtet Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Feststellung und Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kinder- und Jugendgesundheitsdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-15494
E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
- Gelbes Untersuchungsheft
- Impfpass
- ausgefüllten Anamnesebogen
- ärztliche und/ oder psychologische Befundberichte über Ihr Kind, Zeugnisse
Formulare
Zu klären (mit dem jeweiligen Schulamt).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
- Schulgesetz des Landes NRW, § 12 AO-SF
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Die Einladung zu den Untersuchungen erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Während der Schulzeit können sich für den einzelnen Schüler eine Vielzahl von Problemen ergeben. Manchmal ist es in dem Zusammenhang hilfreich, einen möglichen besonderen Förderbedarf überprüfen zu lassen.
Die Überprüfung kann durch die Eltern oder die Schule beim Schulamt beantragt werden. Im Verlauf dieses Verfahrens stellt die Ärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durch eine Untersuchung im Gesundheitsamt fest, ob gesundheitliche Gründe die Schulschwierigkeiten verursachen.
Das Schulamt entscheidet auf der Grundlage des medizinischen Gutachtens und der pädagogischen Beurteilung der Schule über den sonderpädagogischen Förderbedarf und -ort.
Die Untersuchung findet in der schulärztlichen Sprechstunde im Gesundheitsamt statt. Die Einladung erfolgt durch das Gesundheitsamt, sobald es durch das Schulamt damit beauftragt wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022