Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung als Rückkehrer

    Wählerverzeichnis Kommunalwahl als Rückkehrer oder Rückkehrerin eintragen lassen

    Sie erfahren Näheres, was Sie bei der Kommunalwahl als Rückkehrer oder Rückkehrerin für die Eintragung ins Wählerverzeichnis beachten sollten.

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von:EuropawahlenBundestagswahlenLandtagswahlenKommunalwahlenVolksinitiativenBürgerbegehren/ Bürgerentscheiden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie sind im Wahlgebiet der Gemeinde zur Kommunalwahl wahlberechtigt, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
    • kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet der Gemeinde Ihre Wohnung oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Die Wahlberechtigung für die Kreistagswahl und die Landratswahl bleibt unabhängig vom Umzugstermin bei einem Umzug innerhalb des Kreises erhalten.

    Die Teilnahme an der Kommunalwahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde beziehungsweise des Kreises oder einen Wahlschein voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl als Rückkehrer oder Rückkehrerin erfolgt folgendermaßen:

    • Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
    • Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. 16. Tag vor Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen. In dieser Zeit können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.
    • Bei einer Anmeldung in der Zuzugsgemeinde im zeitlichen Umfeld der Kommunalwahl werden Sie darauf hingewiesen, was sich für Sie in Bezug auf Ihre Wahlberechtigung ändert.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen des Ministeriums des Innern zu den Kommunalwahlen: https://www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/kommunalwahlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de