Ehrenamtliches Richteramt übernehmen Bestellung

    Ehrenamtliches Richteramt übernehmen

    Beschreibung

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    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz
    §§ 16 bis 30, 51 Finanzgerichtsordnung
    §§ 41 bis 49 Zivilprozessordnung
    § 44 Deutsches Richtergesetz
    § 45 Deutsches Richtergesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de