Verpflichtungserklärung

    Verpflichtungserklärung

    Hinweise für Borken

    Wenn Sie einen ausländischen Gast aus einem visapflichtigen Land nach Deutschland einladen möchten, müssen Sie als Gastgeber*in eine Verpflichtungserklärung abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Wenn Sie einen ausländischen Gast aus einem visapflichtigen Land nach Deutschland einladen möchten (z.B. für einen Besuch, ein Studium oder einen Sprachkurs), müssen Sie als Gastgeber*in eine Verpflichtungserklärung abgeben.

    Damit erklären Sie sich bereit, für die Dauer des gesamten Aufenthalts sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich Wohnung, Krankheitsfall, Pflegebedürftigkeit und Rückführung) für den Gast zu übernehmen.

    Gerne können Sie den Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung auch online stellen. Hier geht es zum Online-Antrag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeines Ausländerrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Kopien der letzten 3 Lohnabrechnungen

    • Nachweis des Einkommens aus Selbstständigkeit

    • Pass/Personalausweis

    • Angaben zum*zur Eingeladenen: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift im Ausland, Pass-Nummer

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    • Der*die Gastgeber*in muss mindestens 18 Jahre alt sein und mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Borken gemeldet sein.

    • Einkommen muss in ausreichender Höhe nachgewiesen werden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Bitte stellen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per E-Mail zu. Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, werden wir Sie kontaktieren und mit Ihnen die Abholung besprechen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie das Dokument persönlich bei der Ausländerbehörde abholen.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    29 Euro pro Verpflichtungserklärung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de