Verpflichtungserklärung
Hinweise für Borken
Wenn Sie einen ausländischen Gast aus einem visapflichtigen Land nach Deutschland einladen möchten, müssen Sie als Gastgeber*in eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Wenn Sie einen ausländischen Gast aus einem visapflichtigen Land nach Deutschland einladen möchten (z.B. für einen Besuch, ein Studium oder einen Sprachkurs), müssen Sie als Gastgeber*in eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Damit erklären Sie sich bereit, für die Dauer des gesamten Aufenthalts sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich Wohnung, Krankheitsfall, Pflegebedürftigkeit und Rückführung) für den Gast zu übernehmen.
Gerne können Sie den Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung auch online stellen. Hier geht es zum Online-Antrag.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Kopien der letzten 3 Lohnabrechnungen
Nachweis des Einkommens aus Selbstständigkeit
Pass/Personalausweis
Angaben zum*zur Eingeladenen: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift im Ausland, Pass-Nummer
Formulare
Voraussetzungen
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Der*die Gastgeber*in muss mindestens 18 Jahre alt sein und mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Borken gemeldet sein.
Einkommen muss in ausreichender Höhe nachgewiesen werden
Verfahrensablauf
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Bitte stellen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per E-Mail zu. Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, werden wir Sie kontaktieren und mit Ihnen die Abholung besprechen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie das Dokument persönlich bei der Ausländerbehörde abholen.
Kosten
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29 Euro pro Verpflichtungserklärung
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen