Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Sie wollen im Ausland heiraten?
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt. Hierzu gehören z. B. Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, die Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, die Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.
Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich, ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes.
Wohnen Sie bereits im Ausland, so stellt Ihnen das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie dem Standesamt bestimmte Unterlagen vorlegen. Welche dies sind, sagt Ihnen Ihr zuständiges Standesamt.
Ein Ehefähigkeitszeugnis für in Dülmen wohnhafte deutsche Staatsangehörige kann nun auch online beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass für den Online-Antrag eine Bund ID erforderlich ist.
Ausländische Mitbürger erhalten ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in Deutschland nur von Ihren Heimatbehörden.
Nach der Eheschließung im Ausland ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren lassen. Dies dient als Beweis, dass die Urkunde echt ist.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab.
Hier können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe unter bestimmten Voraussetzungen im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Somit steht Ihnen eine deutsche Personenstandsurkunde zur Verfügung.
Eine Nachbeurkund kann nun ebenfalls online beantragt werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass für den Online-Antrag eine Bund ID erforderlich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Dülmen