Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis

    Beschreibung

    Hinweise für Vreden

    Das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses erfolgt für deutsche Staatsangehörige mit aktuellem Wohnsitz im Stadtgebiet oder, bei Verzug ins Ausland, mit letztem Wohnsitz im Stadtgebiet.

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates eines Verlobten, dass der Heirat nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht. Beide Verlobte müssen in dem Ehefähigkeitszeugnis namentlich aufgeführt sein. Wird zur Heirat im Ausland vom deutschen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, erhalten Sie dies von Ihrem zuständigen Standesamt am Wohnsitz bzw. vom Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland. Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt der Standesbeamte von beiden Verlobten grundsätzlich die gleichen Unterlagen (Urkunden, Pässe etc.) wie zur Eheschließung in Deutschland. Um genau zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, bitten wir Sie, im Standesamt vorzusprechen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vreden

    Bitte kontaktieren Sie uns persönlich um detailliert zu erfahren, welche Dokumente für die Ausstellung benötigt werden.

    Unter anderem sind durch öffentliche Urkunden nachzuweisen:

    • der Personenstand,

    • der Wohnsitz,

    • der gewöhnliche Aufenthaltsort (soweit nicht Wohnsitz),

    • die Staatsangehörigkeit,

    • ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und

    • deren Auflösungen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Vreden

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    • Sie muss Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben oder zuletzt gehabt haben.

    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden.

    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Vreden

    § 13 PStG, § 39 PStG, § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Vreden

    Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Hinweise für Vreden

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Kosten

    Hinweise für Vreden

    Für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses fallen Bearbeitungsgebühren an. Bitte informieren Sie sich hierüber vorab, dies gerne im persönlichen Kontakt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Vreden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de