Schadenersatz für unzulässige geschäfltiche Handlungen Verpflichtung

    Schadenersatz für unzulässige geschäfltiche Handlungen Verpflichtung

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Der Gemeinde Welver obliegt die für ihr Straßen- und Radwegenetz sog. Verkehrssicherungspflicht. Sollte die Gemeinde dieser Pflicht nicht, oder nur Unzureichend entgegenkommen, so können Schadensersatzansprüche aus der Verkehrssicherungspflicht geltend gemacht werden. In den meisten Fällen erfolgt eine Schadensregulierung durch den gemeindlichen Haftpflichtversicherer. Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde ergibt sich aus dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei hat der verkehrssicherungspflichtige Straßenbaulastträger die Verkehrsteilnehmer vor nicht oder nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren zu schützen oder zumindest zu warnen. Eine vollständige Gefahrlosigkeit mit zumutbaren Mitteln kann dabei nicht erreicht und von den Verkehrsteilnehmern auch nicht erwartet werden.

    Ansprechpartner

    07 Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de