Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen

    Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.

    Beschreibung

    Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
    den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
    muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

    Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Personalien des Kindes,
    • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
    • Reiseroute und
    • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.

    Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

    • seiner Geburtsurkunde und
    • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

    mit sich führen.

    Je nach Zielland,

    • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
    • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
    • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

    Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

    Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

    Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
    Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
    zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Formulare: formlose Einverständniserklärung

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
    Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.

    Verfahrensablauf

    Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben . Sie müssen keinen Antrag stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
    Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 25.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de