Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen
Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.
Beschreibung
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Personalien des Kindes,
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
- Reiseroute und
- gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.
Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie
- seiner Geburtsurkunde und
- der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten
mit sich führen.
Je nach Zielland,
- müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
- muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
- ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.
Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.
Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Nottuln wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Formulare: formlose Einverständniserklärung
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.
Verfahrensablauf
Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben . Sie müssen keinen Antrag stellen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 25.07.2019