Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen

    Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Für die Vornahme von Beglaubigungen ist die Vorlage von Original und Kopie erforderlich. Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind die von der Landesregierung oder - auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung - dem zuständigen Landesministerium durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Dies gilt insbesondere für Personenstandsurkunden, wie z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Hier kann nur das zuständige Standesamt weiterhelfen, das das Ereignis tatsächlich beurkundet hat, z. B. Geburtsort ist nicht Wohnort: Standesamt des Geburtsortes ist zuständig!Die Beglaubigung gerichtlicher Dokumente nimmt das jeweilige Gericht vor.Ausländische Dokumente dürfen vom hiesigen Bürgerbüro auch nicht beglaubigt werden. Hier kann evtl. ein Notar weiterhelfen.Die von der Landesregierung oder - auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung - dem zuständigen Landesministerium durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden sind außerdem befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht fürUnterschriften ohne zugehörigen Text,Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung ( § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bedürfenUnterschriften, die ausdrücklich einer notariellen Beurkundung vorbehalten sind (z.B. Testamente)Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-444

    E-Mail: buergerbuero@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Dokumente im Original

    Formulare

    Hinweise für Burscheid

    Formulare: formlose Einverständniserklärung

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Burscheid

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burscheid

    §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Burscheid

    Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    2,50 € Beglaubigung von Ablichtung1,50 € Beglaubigung von UnterschriftenBeglaubigungen in Rentensachen sind in der Regel gebührenfrei und werden ausschließlich von der hiesigen Rentenstelle vorgenommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Burscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 25.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de