Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss

    Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Der Begriff Adoption kommt aus dem Lateinischen ("adoptare")und bedeutet "Hinzuerwählen". Hieraus könnte abgeleitet werden, dass für AdoptionsbewerberInnen ein nach ihren Wünschen und Bedürfnissen geeignetes Kind gesucht würde. Das Gegenteil ist der Fall: Im Mittelpunkt des sogenannten Adoptionsviereckes steht unumstritten das Kind. Zu den weiteren essentiellen Akteuren zählen die leiblichen Eltern, die Annehmenden und ein/e MitarbeiterIn aus dem Fachdienst.  

    Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und, rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird. Eine Adoption soll einem Kind, das dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, das Aufwachsen und die umfassende rechtliche Zugehörigkeit in seiner neuen Familie sichern. Zentrales Anliegen der Adoptionsvermittlung ist es daher für ein konkretes Kind die geeignete Familie zu finden. 

    Weitere, sehr umfangreiche Informationen zum Thema Adoption finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Die folgenden notwendigen Unterlagen werden in verschiedenen Abschnitten des Bewerbungsverfahrens erbeten: 

    • Ausführlicher Lebenslauf mit Darstellung der Lebensgeschichte und der  Beweggründe für die Annahme eines Kindes (inkl. aktueller Fotos)
    • Ärztliches Gesundheitsattest
    • Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Meldebescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de