Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.

    Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen. 

    Im Leitfaden zur Grabauswahl am Friedhof Wippekühl können Sie sich gerne vor der Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung über Grabarten informieren. 

    Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.

    In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.

    Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    In einem Trauerfall:

    • Sterbeurkunde
    • Erklärung über die Beantragung einer Bestattung

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine: 32,00 €

    Benutzung Leichenhalle: 150,00 €

    Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de