Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
Im Leitfaden zur Grabauswahl am Friedhof Wippekühl können Sie sich gerne vor der Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung über Grabarten informieren.
Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
In einem Trauerfall:
- Sterbeurkunde
- Erklärung über die Beantragung einer Bestattung
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
Verfahrensablauf
Hinweise für Schalksmühle
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine: 32,00 €
Benutzung Leichenhalle: 150,00 €
Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen