Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Zum Aufstellen eines Grabmals oder anderer baulichen Anlagen (z.B. Umrandungen oder Einfassungen) auf einer Grabstätte auf einem kommunalen Friedhof der Stadt Witten ist eine Genehmigung erforderlich. Dazu ist ein entsprechender Antrag mit Angaben zu dem geplanten Vorhaben zu stellen. Voraussetzungen Der Antrag muss von der nutzungsberechtigten Person einer Grabstätte gestellt, bzw. unterzeichnet werden

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    70.0 Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    in der Regel innerhalb einer Woche

    Kosten

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    Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de