Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Zum Aufstellen eines Grabmals oder anderer baulichen Anlagen (z.B. Umrandungen oder Einfassungen) auf einer Grabstätte auf einem kommunalen Friedhof der Stadt Witten ist eine Genehmigung erforderlich. Dazu ist ein entsprechender Antrag mit Angaben zu dem geplanten Vorhaben zu stellen. Voraussetzungen Der Antrag muss von der nutzungsberechtigten Person einer Grabstätte gestellt, bzw. unterzeichnet werden
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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in der Regel innerhalb einer Woche
Kosten
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Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen