Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an den Verstorbenen.

    Bei der Wahl eines Grabmals bleiben im Rahmen der städtischen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten.

    Grabmale können zum Beispiel aus Stein, Holz oder Metall, stehende Grabmale im Hoch- oder Breitformat, in liegender Form als Kissenstein sowie als Findling gestaltet sein.

    Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet.

    Vor der Herstellung eines Grabmals sollte mit der Grabmalberatung in der Friedhofsverwaltung ein Gespräch geführt werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 55/1 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesmannstraße 9

    44625 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Friedhofssatzung der Stadt Herne, Friedhofsgebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de