Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung

    Veränderungssperre

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Wo kann eine Veränderungssperre beschlossen werden?
    In Gebieten, in denen die Stadt Bonn beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen, kann sie eine Veränderungssperre beschließen, um die Ziele des künftigen Bebauungsplans zu sichern.

    Welche Folgen hat eine Veränderungssperre?
    Eine Veränderungssperre bewirkt, dass auf den betreffenden Grundstücken Vorhaben und wertsteigernde Veränderungen nicht mehr vorgenommen werden dürfen. Stimmen die Maßnahmen jedoch mit den Zielen des neuen Bebauungsplans überein, kann eine Ausnahme zugelassen werden.

    Wie bekommt man eine Ausnahme von der Veränderungssperre?
    Die Möglichkeit einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird im Rahmen des Baugenehmigunsverfahrens von der Behörde geprüft.

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    Ansprechpartner

    Planverfahren Stadtbezirke Beuel und Bad Godesberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Planverfahren Stadtbezirke Bonn und Hardtberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de