Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht Beurkundung
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht Beurkundung
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Leben und Tod gehören untrennbar zusammen. Dabei wird das Thema Tod gerne tabuisiert und verdrängt. Ist dann ein Angehöriger/eine Angehörige verstorben, stellt sich oft die Frage: Was ist zu tun? In den meisten Fällen übernimmt ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens die Formalitäten. Sie können selbstverständlich auch den Sterbefall eines/einer Angehörigen persönlich beim Standesamt anzeigen. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Erforderlich sind folgende Unterlagen: bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis -, bei Verheirateten: die Heiratsunterlagen, ggfs. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und der Personalausweis -, bei Verwitweten: die Heiratsunterlagen, ggfs. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, der Personalausweis und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten -, bei Geschiedenen: die Heiratsunterlagen, ggfs. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, der Personalausweis und das rechtskräftige Scheidungsurteil. Alle Urkunden und Übersetzungen sind im Original vorzulegen. Neben den o.g. Urkunden benötigen wir die ärztliche Todesbescheinigung, die vom Hausarzt/der Hausärztin oder vom Krankenhaus ausgestellt wird. Sie enthält neben den persönlichen Angaben über den Verstorbenen auch Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Todes sowie die Todesart. Bei einem nicht natürlichen Tod z.B. Unfalltod ist die Bestattung erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft möglich. Beim Tod eines/einer Angehörigen im Krankenhaus wird von dort die Sterbefallanzeige erstellt. Mit dieser spricht der Bestatter/die Bestatterin oder Sie beim Standesamt vor. Ist Ihr Angehöriger/Ihre Angehörige jedoch zu Hause verstorben, wird die Sterbefallanzeige direkt bei uns ausgestellt und von dem/der Anzeigenden unterschrieben. Bitte beachten Sie: Der Sterbefall muss innerhalb von drei , dem Todestag folgenden Werktagen beim Standesamt angezeigt werden. Allgemeiner Hinweis: in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Sie finden uns im Rathaus (Marktstraße 16), Erdgeschoss, Zimmer 9 - 11 montags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, nur nach vorheriger Terminreservierung. Bestattungsunternehmen in Witten In Witten gibt es verschiedene Bestattungsunternehmen, die Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich sind. Telefonisch können Sie sie wie folgt erreichen: Firma Bohnet, 02302/59507 oder 57828, Firma Brotkorb, 02302/1538, Firma Häusler, 02302/47206, Firma Keßler, 02302/390220, Firma König, 02302/56615, Firma Kostmann, 02302/58058-0, Firma Landeck, 02302/57897 Firma Lauterbach, 02302/31044, Firma Platte, 02302/941230, Firma Rumberg, 02302/73297 oder 97040, Firma Schade, 02302/3680, Firma Schulze, 02302/80528 Firma Temme, 02302/12555, Firma Vockel, 02302/57864, Firma Vollmer, 02302/13333 Firma Vosskühler, 02324/72392, Firma Witthüser, 02302/97017. Eine Gewähr für die Vollständigkeit wird nicht übernommen.
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Ansprechpartner
34 Personenstandsangelegenheiten
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Kontakt
Fax: 581-3499
E-Mail: standesamt@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; darin enthalten ist die Ausstellung von zwei für soziale Zwecke ausgestellte Sterbeurkunden (für die Krankenkasse und die Rente) und eine Bescheinigung für die Beerdigung. Benötigen Sie darüber hinaus weitere Urkunden z.B. für ihr Familienstammbuch, private Versicherungen, etc. beträgt die Gebühr - für die erste Urkunde 10 EUR und für jede weitere Urkunde 5,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Ratgeber für den Trauerfall
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen