Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht Beurkundung

    Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht Beurkundung

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist,

    1. von den in § 29 Abs. 1 Satz 1 genannten Personen mündlich oder
    2. von den in § 30 Abs. 1 genannten Einrichtungen schriftlich

    spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    • Die beizubringenden Unterlagen sollten im Einzelfall erfragt werden

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de