Sterbefälle
Hinweise für Aldenhoven
Beschreibung
Hinweise für Aldenhoven
Wie und durch wen erfolgt die Anzeige des Sterbefalls?
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Anzeige erfolgt in den allermeisten Fällen schriftlich über ein beauftragtes Beerdigungsinstitut, kann jedoch auch mündlich durch
- Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben,
- einer Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat oder
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, angezeigt werden.
Wozu wird eine Sterbeurkunde benötigt?
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Welche Daten beinhaltet eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, auf Wunsch die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randvermerke entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.
Grundlage für die Beurkundung eines Sterbefalls ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und Sterbezeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Wer ist berechtigt, eine Sterbeurkunde zu beantragen?
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind die folgenden Personen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte bzw. die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person sowie
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wie können Sterbeurkunden bestellt werden?
Für Sie besteht die Möglichkeit, Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterberegister online beim Standesamt Aldenhoven zu bestellen.
Weitere Informationen zum Urkundenbestellservice sowie den dazugehörigen Online-Antrag finden Sie hier:
Urkundenservice des Standesamtes
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Benötigte Unterlagen sind einzelfallspezifisch und beim Standesamt zu erfragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Ansprechpartner.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.
Kosten
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Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die erste Urkunde kostet 10,00 €, jede weitere Urkunde 5,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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