Flurstück Bildung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Von öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen durchgeführte Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Die Bildung neuer Flurstücke und Erteilung der Auflassungsschriften sind wesentliche Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung bzw. Belastung eines neu gebildeten Grundstücks.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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