Flurstück Bildung

    Flurstück Bildung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Von öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen durchgeführte Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

    Die Bildung neuer Flurstücke und Erteilung der Auflassungsschriften sind wesentliche Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung bzw. Belastung eines neu gebildeten Grundstücks.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de