Geflügelpest
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Die Geflügelpest wird als aviäre Influenza, auch Vogelgrippe und als HPAI (Highly Pathogenic Avian Influenza) bezeichnet. Sie ist eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel im Freiland und in menschlicher Obhut betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel.
Nach einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löfler-Instituts (FLI) vom 08.02.2023 stuft das FLI das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest in unsere Hausgfelügelbestände auch in diesem Jahr wieder als hoch ein.
Weitere Hinweise sowie eine Checkliste zur Biosicherheit können Sie den weiteren Hinweisen und den Downloads entnehmen.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
- Kreis Coesfeld: Geflügelpest | Vogelgrippe
- Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
- Informationen des MULNV NRW: https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/tiergesundheit/tierseuchen
- Risikoampel für Tierseuchen:https://risikoampel.uni-vechta.de/
- Informationen des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html
- Anmeldung von Geflügelhaltungen:https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 30.11.2016
Stichwörter
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