Geflügelpest

    Geflügelpest

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle Tiere ihres Bestandes durch ihren Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch Hobbytierhaltungen ab dem ersten Tier. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise, wie z. B. Impfbescheinigungen oder Tierarztrechnungen, zu führen.

    Eine Zuwiderhandlung gegen die Impfpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Absatz 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.

     

    Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen zu Ihrer Geflügelhaltung, insbesondere bezüglich Maßnahmen hinsichtlich der Vorbeugung der Geflügelpest,  den nebenstehenden Downloads.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 7 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20. Dezember 2005

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Ihre Geflügelhaltung ist bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen sowie bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen anzumelden. Bitte übersenden Sie hierfür das Anmeldeformular aus der Dienstleistung "Anzeige und Registrierung einer (Nutz-)Tierhaltung" an beide genannten Behörden.

    Weitere Informationen

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    https://www.landwirtschaft.de/landwirtschaft-erleben/landwirtschaft-hautnah/in-der-stadt/huehner-halten-im-eigenen-garten (Hier insbesondere der Abschnitt Hühner müssen angemeldet und geimpft werden.)   Weitere nützliche Informationen lesen Sie bitte in der Tierschutznutztierverordnung unter Abschnitt 3 Legehennen nach (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html#BJNR275800001BJNG000401377).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 30.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de