Geflügelpest
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle Tiere ihres Bestandes durch ihren Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch Hobbytierhaltungen ab dem ersten Tier. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise, wie z. B. Impfbescheinigungen oder Tierarztrechnungen, zu führen.
Eine Zuwiderhandlung gegen die Impfpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Absatz 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.
Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen zu Ihrer Geflügelhaltung, insbesondere bezüglich Maßnahmen hinsichtlich der Vorbeugung der Geflügelpest, den nebenstehenden Downloads.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 30.11.2016
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