Ausbildungsregelungen nach BBiG für behinderte Menschen, die nicht für einen anerkannten Ausbildungsberuf in Betracht kommen
Ausbildungsregelungen nach BBiG für behinderte Menschen, die nicht für einen anerkannten Ausbildungsberuf in Betracht kommen
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen