Ehrenamtliche Tätigkeit

    Ehrenamtliche Tätigkeit

    Hinweise für Minden-Lübbecke

    Beschreibung

    Hinweise für Minden-Lübbecke

    Der Kreis und seine elf Städte und Gemeinden führen in diesem Jahr gemeinsam die landesweite Ehrenamtskarte NRW ein. Die Stadt Lübbecke, die die Ehrenamtskarte NRW bereits 2010 eingeführt hatte, beteiligt sich an dem Kreisprojekt. Die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Land NRW ist am 22. März 2018 erfolgt.

    Die ersten Anträge zur Ehrenamtskarte NRW können nach Abschluss der Vorbereitungen ab dem 1. Juli 2018 beim Kreis gestellt werden.

    Die Ehrenamtskarte NRW steht für den Ausdruck von Wertschätzung und Anerkennung für großes ehrenamtliches Engagement. Egal ob Trainer oder Trainerin im Sportverein, ehrenamtlicher Helfer oder ehrenamtliche Helferin bei den Tafeln oder in der Jugendarbeit - im Kreis Minden-Lübbecke trägt das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der Menschen zu einem gewinnbringenden Zusammenleben bei.

    Das Prinzip der Ehrenamtskarte ist einfach: Ehrenamtliche, die sich weit über das Normale hinaus für andere einsetzen, können für ihr Engagement die Ehrenamtskarte NRW beantragen. Mit dieser erhalten sie landesweit zahlreiche Vergünstigungen kommunaler, gemeinnütziger und privater Anbieter oder Einrichtungen.

    Landrat Dr. Ralf Niermann betont: "Es ist ein wichtiges Signal für die Stärkung des Ehrenamtes, dass sich alle Bürgermeister der elf Städte und Gemeinden für das Projekt ausgesprochen haben. Auch für mich ist es ein ganz besonderes Anliegen, die Ehrenamtskarte NRW im Kreis Minden-Lübbecke einzuführen, denn ohne die vielen engagierten Menschen, die mit ihrem Handeln Verantwortung übernehmen, die Zeit, Zuwendung und Kraft geben, wäre das Leben hier im Mühlenkreis nicht das Gleiche."

    Interessierte, die das Angebot der Ehrenamtskarte NRW als Partner unterstützen möchten, werden herzlich gebeten, sich an den Kreis Minden-Lübbecke zu wenden.

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    Technisch geändert am 16.09.2024

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    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 24.08.2022

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