Ehrenamtliche Tätigkeit

    Ehrenamtliche Tätigkeit

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Gesellschaftliches Engagement ist nicht selbstverständlich. Dennoch gibt es viele Menschen, die sich freiwillig ohne Entgelt engagieren, etwas für Andere und die Gesellschaft tun. Bürgerschaftliches Engagement bedeutet Teilhabe und aktive Mitgestaltung des Lebens vor Ort und stärkt die Lebensqualität in einer Stadt.

    Eine aktuelle Form des Dankes und der Anerkennung stellt die Ehrenamtskarte dar, die in Kommunen sowie in ganz Nordrhein-Westfalen Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen ermöglicht. Die Stadt Hörstel beteiligt sich an der landesweiten Einführung der Ehrenamtskarte, es handelt sich um ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Hörstel und dem Land Nordrhein-Westfalen. Mit der Ehrenamtskarte würdigt die Stadt Hörstel das überdurchschnittliche freiwillige Engagement vieler Menschen in unserer Stadt und bietet den Inhabern damit Zugang zu zahlreichen Vergünstigungen.

    Für Engagierte
    Menschen, die sich mindestens 5 Stunden pro Woche (bzw. 250 Stunden/Jahr) ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich ehrenamtlich engagieren, können die Ehrenamtskarte beantragen. Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden. Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr oder anderen Rettungsdiensten, werden nicht zur Berechnung der Mindesttätigkeitszeit hinzugezogen.

    Die für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte erforderlichen 25 Jahre im Ehrenamt können sowohl in einer, als auch in verschiedenen Organisationen und auch zu unterschiedlichen Zeiten bzw. nicht zusammenhängend geleistet worden sein.

    Der bei der klassischen Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei. Die Karte hat eine lebenslange Gültigkeit, so dass keine Verlängerung/Neubeantragung nötig ist.

    Sie möchten sich für die Ehrenamtskarte bewerben? Dann stellen Sie über die App Ehrenamtskarte NRW ihren Antrag oder nutzen Sie das hier bereit stehende Anmeldeformular.

    Die App wurde sowohl für Android als auch für iOS entwickelt und ist für Smartphones und Tablets geeignet. Sie kann kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store heruntergeladen werden.

    Weitere Informationen zur App finden Sie unter:

    https://www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw

    Der Antrag für die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW kann derzeit noch nicht über die App gestellt werden.

    Für Partner
    Politische Vertreter und Verwaltung der Stadt Hörstel sowie Stadtmarketing Hörstel e. V. werben um weitere Partner aus der heimischen privaten Wirtschaftswelt, die das Kooperationsprojekt befürworten und ihre Anerkennung für das Ehrenamt durch das Angebot eigener Vergünstigungen oder Serviceleistungen unterstützen.

    Sie möchten ebenfalls Kooperationspartner der Ehrenamtskarte werden? Nutzen Sie das hier bereit stehende Rückmeldeformular.

    Vergünstigungen
    Das örtliche Partnerverzeichnis bietet eine Übersicht der heimischen Partner der Ehrenamtskarte und wird fortlaufend aktualisiert.

    Inhaber der Ehrenamtskarte können darüber hinaus auch Vergünstigungen in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen nutzen, die sich ebenfalls an der Ehrenamtskarte beteiligen. Darüber hinaus gibt es Vergünstigungen in Einrichtungen des Landes, z. B. in Museen und Schlössern. Welche Städte sich noch an Der Ehrenamtskarte beteiligen und welche Vergünstigungen diese bieten erfahren Sie mit einem Klick unter www.ehrensache.nrw.de



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst III/2 Bildung Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-170

    Fax: 05454 911-274

    E-Mail: bildung-kultur@hoerstel.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de