Ehrenamtskarte
Hinweise für Altenberge
Beschreibung
Hinweise für Altenberge
Mit der Vergabe von Ehrenamtskarten möchten das Land, die Kreise und Kommunen den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten danken für die Zeit und Kraft, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Folgende Voraussetzungen müssen Antragstellende erfüllen:
- mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (250 Stunden/Jahr) leisten,
- bereits mindestens 1 Jahr ehrenamtlich tätig gewesen sein,
- ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten, die über Erstattung von Kosten hinausgeht.
- der Wohnsitz muss Altenberge sein (Ausnahme: Die ehrenamtliche Tätigkeit wird in Altenberge erbracht, der Wohnort gehört aber noch nicht zu den Kommunen, in denen die Ehrenamtskarte eingeführt ist)
- das Mindestalter des Antragstellers / der Antragstellerin beträgt 16 Jahre
Sollten Sie Ihren durchschnittlich mindestens fünfstündigen zeitlichen Aufwand pro Woche bei mehr als einer Trägerorganisation leisten, füllen Sie bitte für jede Organisation ein eigenes Anmeldeformular aus und reichen Sie
alle Bewerbungsformulare zusammen ein.
Hier finden Sie eine Übersicht der Vergünstigungen, die Sie mit der Ehrenamtskarte bekommen können.
Mehr Informationen zur Ehrenamtskarte NRW auf der Website der Landeregierung Nordrhein-Westfalen
Online-Dienste
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ehrenamtskarte App:
Ehrenamtlich Engagierte können jetzt einfach online über eine neue App ihre Ehrenamtskarte NRW beantragen oder verlängern. Auch kann jetzt die digitale Ehrenamtskarte NRW auf das eigene Smartphone oder Tablet geladen werden. Eine schriftliche Beantragung der Ehrenamtskarte in Papierform bei der Gemeinde ist nun nicht mehr notwendig, ist aber weiterhin möglich. Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte und der App finden Ehrenamtliche unter https://www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw. Die App findet sich im Play Store (Android) bzw. App Store (iOS).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen