Ehrenamtliche Tätigkeit

    Ehrenamtliche Tätigkeit

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Für folgende Gerichte besteht die Möglichkeit der Teilnahme als ehrenamtliche Richter/innen:

     

    Landessozialgericht Essen

    Voraussetzungen:

    Nach § 35 Abs. 1 SGG

    • deutsche Staatsangehörigkeit innehaben
    • Lebensjahr vollendet sowie
    • Erfahrung 5 Jahre ehrenamtliche/r Richter/in bei einem Sozialgericht (Soll-Vorschrift)

    Hinderungsgründe:

    Die Übernahme des Amtes als ehrenamtlicher Richter kann nach § 18 Abs. 1 SGG nur ablehnen,

    • wer die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht hat,
    • wer in den zehn der Berufung vorhergehenden Jahren als ehrenamtlicher Richter bei einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit tätig gewesen ist,
    • wer durch ehrenamtliche Tätigkeit für die Allgemeinheit so in Anspruch genommen ist, dass ihm die Übernahme des Amtes nicht zugemutet werden kann,
    • wer aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
    • wer glaubhaft macht, dass wichtige Gründe ihm die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschweren.

     

    Ihr Vorschlag muss gemäß den Vorgaben des Landessozialgerichts folgende Angaben beinhalten:

    • Familienname, Vorname
    • Geburtstag
    • Beruf, Arbeits- /Dienststelle, Ort
    • vollständige, aktuelle Anschrift und Telefonnummer
    • Angabe, ob die Person bereits als Beisitzer tätig war

     

    Aktuelle Bewerbungsfrist: 29.03.2024

     

     

    Sozialgericht Düsseldorf

    Voraussetzungen:

    Nach § 16 Abs. 1 SGG

    • deutsche Staatsangehörigkeit innehaben und
    • Lebensjahr vollendet

    Hinderungsgründe:

    Die Übernahme des Amtes als ehrenamtlicher Richter kann nach § 18 Abs. 1 SGG nur ablehnen,

    • wer die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht hat,
    • wer in den zehn der Berufung vorhergehenden Jahren als ehrenamtlicher Richter bei einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit tätig gewesen ist,
    • wer durch ehrenamtliche Tätigkeit für die Allgemeinheit so in Anspruch genommen ist, dass ihm die Übernahme des Amtes nicht zugemutet werden kann,
    • wer aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
    • wer glaubhaft macht, dass wichtige Gründe ihm die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschweren.

     

    Ihr Vorschlag muss gemäß den Vorgaben des Landessozialgerichts folgende Angaben beinhalten:

    • Familienname, Vorname
    • Geburtstag
    • Beruf, Arbeits- /Dienststelle, Ort
    • vollständige, aktuelle Anschrift und Telefonnummer
    • Angabe, ob die Person bereits als Beisitzer tätig war

     

    Bitte weisen Sie bei der Einholung der Wahlvorschläge darauf hin, dass für diesen Zweck eine Verarbeitung der erhobenen Daten (Telefonnummern, Berufsbezeichnungen etc.) erforderlich ist.

     

    Aktuelle Bewerbungsfrist: 29.03.2024

     

     

    Verwaltungsgericht Düsseldorf

    Voraussetzungen:

    Nach § 20 VwGO

    • deutsche Staatsangehörigkeit innehaben,
    • das 25. Lebensjahr vollendet und
    • ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks

    Hinderungsgründe:

    Nach § 23 Abs. 1 darf die Berufung zum Amt des ehrenamtlichen Richters abgelehnt werden

    • Geistliche und Religionsdiener,
    • Schöffen und andere ehrenamtliche Richter,
    • Personen, die zwei Amtsperioden lang als ehrenamtliche Richter bei Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig gewesen sind,
    • Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen,
    • Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen,
    • Personen, die die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht haben.

     

    Ihr Vorschlag muss gemäß § 28 VwGO folgende Personalien enthalten:

    • Familienname, Vorname
    • Geburtstag, Geburtsort
    • Beruf
    • vollständige, aktuelle Anschrift

     

    Aktuelle Bewerbungsfrist: 29.03.2024

     

     

    Oberverwaltungsgericht Düsseldorf

    Voraussetzungen:

    Gemäß § 20 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) müssen ehrenamtliche Richterinnen und Richter

    • Deutsche sein,
    • das 25. Lebensjahr vollendet und
    • ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks

    Hinderungsgründe:

    Nach § 23 Abs. 1 darf die Berufung zum Amt des ehrenamtlichen Richters abgelehnt werden

    • Geistliche und Religionsdiener,
    • Schöffen und andere ehrenamtliche Richter,
    • Personen, die zwei Amtsperioden lang als ehrenamtliche Richter bei Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig gewesen sind,
    • Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen,
    • Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen,
    • Personen, die die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht haben.

     

    Ihr Vorschlag muss gemäß § 28 VwGO folgende Personalien enthalten:

    • Familienname, Vorname
    • Geburtstag, Geburtsort
    • Beruf
    • vollständige, aktuelle Anschrift, sowie
    • ob eine Mitgliedschaft in einer kommunalen Vertretungskörperschaft besteht (Angabe welche)

     

    Aktuelle Bewerbungsfrist: 29.03.2024

     

     

    Hinderungsgründe, die für alle Gerichtsbarkeiten gelten:

    Von dem Ehrenamt ist ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den Anklage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, ferner, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist, schließlich, wer nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzt. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern berufen werden.

    Zu ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern können wegen des Prinzips der Gewaltenteilung Angehörige bestimmter Personengruppen nicht berufen werden. Es sind dies Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung; Richterinnen und Richter; Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind; (Berufs-)Soldatinnen und Soldaten auf Zeit; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

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    Deutsch

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