Befreigung von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten wollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien lassen.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Als abwasserbeseitigungspflichtige Gebietskörperschaft nimmt die Stadt Emsdetten die folgenden Aufgaben wahr:
Grundstücksentwässerung, Prüfung und Genehmigung nachträglicher Anschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage, Prüfung und Genehmigung des Rückbaus von Hausanschlussleitungen bei Abbruch, Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage (Versickerung), Beratung zur Zustands- und Funktionsprüfung.
Indirekteinleiter, Mitwirkung an der Genehmigung, Abnahme und Kontrolle mit der Unteren Wasserbehörde
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben - Kontrolle, die Kontrolle der Kleinkläranlagen auf Dichtheit und baulichen Zustand
Leichtflüssigkeitsabscheider, Öl- und Fettabscheider - Prüfung und Genehmigung
Öffentliche Abwasseranlagen und Kläranlage - Neubau, Überwachung und Unterhaltung, Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, Aufbau und Pflege des Kanalkatasters, Kontrolle der öffentlichen Abwasseranlagen, Selbstüberwachung, Einleitungserlaubnisse für die öffentliche Abwasseranlage in Gewässer, Sanierungsplanung, Generalentwässerungsplanung, Neubau und Renovierung der Kanalisation, Erneuerung der elektrotechnischen Ausstattung, Neubau der Kanalisation, Neubau Pumpwerke und anderer Sonderbauwerke, Maßnahmen der Abwasserreinigung auf der Kläranlage Austum, Kanalreparatur, Kleinbaumaßnahmen, Kanaldeckel
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
- Antrag
- Vertragliche Regelungen zwischen dem Einleiter oder der Einleiterin des Abwassers und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage
Formulare
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Voraussetzungen
Sie können sich von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage befreien lassen, wenn Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag mit dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage sicherstellen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 59 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrensablauf
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag genehmigt.
- Sie erhalten eine Befreiung von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
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