Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

    Ausstellen einer Eheurkunde bei Auslandsheirat

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind. Nach der Beurkundung der Ehe im Ehregister kann Ihnen jederzeit eine Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Personenstand (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Str. 15

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Personenstand (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 15

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) und zur Antragsberechtigung
    • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Eheschließung muss im deutschen Eheregister beurkundet sein.
    • Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
    • Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die antragsberechtigte Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
    • Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 10 Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Berlin: EUR 12 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 5 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Berlin: EUR 6

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de